Incoterms
Die Incoterms ( International Commercial Terms ) sind standardisierte Vertragsklauseln der Internationalen Handelskammer. Die neueste Fassung der Incoterms trat ab dem 01. Januar 2020 in Kraft. Die von der Internationalen Handelskammer herausgegebenen Lieferbedingungen regeln wesentliche Käufer- und Verkäuferpflichten im internationalen Handel, wie z.B. der Übergang einer Ware an den Käufer, Transportkosten, die Haftung für Verlust und Beschädigung einer Ware. Die Incoterms sind deshalb wichtig, weil in jedem Exportland bzw. Importland andere Handelsgebräuche gelten könnten.
Was sind Internationale Versandbedingungen?
Um den internationalen Handel einfacher abwickeln zu können und um Missverständnisse bei der Interpretation der Lieferbedingungen sowie Rechtsstetigkeiten zu vermeiden, ist es sinnvoll, bei jedem Außenhandelsgeschäft die Lieferbedingungen entsprechend den Incoterms ausdrücklich vertraglich zu vereinbaren.
Was regeln die Incoterms insbesondere?
- Die Übernahme der Transport- und Versicherungskosten (Also wer in welchem Umfang die Kosten trägt)
- Dokumente der Lieferung (Wer hat die erforderlichen Dokumente bereitzustellen)
- Gefahrenübergang (Ab wann geht das Transportrisiko (Verlust oder Beschädigung der Ware) auf den Käufer über)
- Pflicht zur Exportfreimachung (Ausfuhrabfertigung, Erfüllung aller Pflichten, die mit der Einfuhr der Waren im Bestimmungsland verbunden sind, wie erforderliche Genehmigungen und Einfuhranmeldung)
- Pflicht zur Importfreimachung
(Einfuhrabfertigung, Erfüllung aller Pflichten, die mit der Einfuhr der Waren im Bestimmungsland verbunden sind, wie z.B. erforderliche Genehmigungen und Einfuhranmeldung)
Beispiele von Incoterms und deren Bedeutung:
EXW: Steht für „EX Works“ also „ab Werk“. Der Verkäufer stellt die Ware dem Käufer am benannten Ort (z.B. Lager des Verkäufers) zur Verfügung. Der Käufer hat die Pflicht zur Ausfuhrabfertigung und zur Einfuhrabfertigung und trägt ab dem Zeitpunkt der Zurverfügungstellung der Ware am Lieferort Kosten und Gefahr.
FCA: Steht für „Free Carrier“ also „frei Frachtführer“. Der Verkäufer verpflichtet sich dazu die Ware an den vom Käufer benannten Frachtführer zu übergeben (Lieferort). Hat der Verkäufer die Pflicht zur Ausfuhrabfertigung der Käufer die Pflicht zur Einfuhrabfertigung. Der Käufer trägt ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Frachtführer Kosten und Gefahr.
CPT: Steht für “Carriage Paid To”, also “frachtfrei”. Verpflichtet sich der Verkäufer, die Ware an den vom Käufer benannten Frachtführer zu übergeben (Lieferort). Hat der Verkäufer die Pflicht zur Ausfuhrabfertigung, der Käufer die Pflicht zur Einfuhrabfertigung. Trägt der Verkäufer die Kosten bis zum benannten Bestimmungsort. Geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Frachtführer vom Verkäufer auf den Käufer über.
CIP: Steht für „Carriage and Insurance Paid To”, also “frachtfrei versichert”. Verpflichtet sich der Verkäufer zugunsten des Käufers eine Transportversicherung abzuschließen. Entsprechend die übrigen Bestimmungen denen der CPT Klausel.